Das Insolvenzrecht Lettlands, ist im europäischen Vergleich für Selbständige und Angestellte, die örtlich flexibel arbeiten können, und Rentner interessant, da es einem Schuldner im Insolvenzverfahren 70% seiner Einkünfte belässt.
Die Laufzeit für ein Insolvenzverfahren beträgt in Deutschland 3 Jahre.
Während dieser Zeit, führt ein Schuldner sein pfändbares Einkommen an einen Treuhänder ab. Wie hoch der Betrag ist, der einem Schuldner zum Leben verbleibt, richtet sich nach § 850c Zivilprozessordnung. Die dort genannte Pfändungsfreigrenze legt das gesetzlich festgelegte Existenzminimum fest. Dieses beträgt EUR 1.179,99 (2021) monatlich. Dieses erhöht sich unter bestimmten Voraussetzungen.


Am Ende des Insolvenzverfahrens, kann durch das deutsche Gericht die Restschuldbefreiung erteilt werden.
In Lettland beträgt die Laufzeit für Insolvenzverfahren zwischen 6 Monaten und 3 Jahren.
Eine Laufzeit von weniger als 3 Jahren kommt in Betracht, wenn die Gläubiger es versäumen ihre Forderungen in dem Insolvenzverfahren des Schuldners anzumelden. In solchen Fällen kann das Insolvenzverfahren bereits nach 6 Monaten beendet werden.


In Lettland steht einem Schuldner während der Dauer des Insolvenzverfahrens nicht nur ein Existenzminimum zum Leben zur Verfügung. Es verbleiben 70% des Einkommens, gleich wie hoch dieses ist, bei ihm. Lediglich 30% sind an die Gläubiger abzuführen.
Das Insolvenzverfahren in Lettland ist unkompliziert, schuldnerfreundlich und wird überwiegend in einem schriftlichen Verfahren durchgeführt, ein persönliches Erscheinen vor einem Gericht entfällt dann.
Um ein Insolvenzverfahren in Lettland erfolgreich zu durchlaufen, muss sich der Lebensmittelpunkt des Schuldners mindestens 6 Monate vor Insolvenzantragstellung in Lettland befinden. Dieses erfordert den tatsächlichen Umzug nach Lettland, eine dortige Registrierung und die Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit. Da Lettland Mitglied der EU ist, ist dieses unkompliziert und einfach. Der Umzug nach Lettland bedeutet jedoch nicht, dass ein Schuldner während der Laufzeit des Verfahrens, ständig anwesend sein muss. Reisen zur Familie sowie beruflich bedingte Abwesenheiten sind grundsätzlich kein Problem.


Ein solcher Schritt will dennoch gut überlegt sein.
Nur, wenn alle Voraussetzungen für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens auch nachweislich erfüllt sind, ist gewährleistet, dass eine dort erteilte Restschuldbefreiung von den Gläubiger anzuerkennen ist und nicht angefochten werden kann.
Es ist unbedingt davon abzuraten, sich auf sog. „Arrangements“ einzulassen und den Lebensmittelpunkt nur zum Schein zu verlegen.
Eine gute Vorbereitung und kompetente Betreuung durch im Insolvenzrecht erfahrene Rechtsanwälte in Deutschland und in Lettland, wird Ihnen helfen, ein solches Verfahren erfolgreich zu durchlaufen und das Ziel einer Entschuldung zu erreichen.
Die Betreuung durch die beteiligten Rechtsanwälte erfolgt auch in Lettland in deutscher oder englischer Sprache. Es ist nicht erforderlich, die lettische Sprache zu erlenen.
Nach erfolgreichem Abschluss des Insolvenzverfahrens, erfolgt die Restschuldbefreiung.
Die von einem Gericht in Lettland erteilte Restschuldbefreiung ist innerhalb der Europäischen Union unmittelbar anzuerkennen und sofort wirksam.
Benötigen Sie bei der Durchsetzung Hilfe, unterstützen wir Sie bei der Nachbetreuung. Sie können auf die Erfahrungen der Rechtsanwälte bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zurückgreifen.