Vorteile Lettland:

  • Entschuldung nach 36 Monaten –

In Lettland erfolgt eine Entschuldung in der Regel 36 Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

  • Verkürzung der Laufzeit möglich –

Eine deutliche Verkürzung der Laufzeit ist möglich, wenn Gläubiger es versäumen Forderungen in Ihrem Verfahren anzumelden.

  • Unmittelbare Wirkung und Anerkennung innerhalb EU –

Die in Lettland erteilte Restschuldbefreiung hat innerhalb der EU unmittelbare Wirkung und ist anzuerkennen.

  • 2/3 des Einkommens bleiben beim Schuldner –

Während der Laufzeit des Verfahrens wird 1/3 Ihres Netto-Einkommens zur Befriedigung der Gläubiger verwendet. 2/3 Drittel Ihrer Einkünfte verbleiben bei Ihnen.

Es spielt hierbei keine Rolle wie hoch ihr monatliches Einkommen ist.

In Deutschland richtet sich der bei Ihnen verbleibende monatliche Betrag nach den in § 850c ZPO alle 2 Jahre neu festgelegten Pfändungsfreigrenzen.

Hier gehts um 3 Rechenbeispiele >>>

Zwangsvollstreckungen & die Abgabe einer
eidesstattlichen Versicherung vermeiden.

Das deutsche Vollstreckungsgesetz ist ein Gesetz zur Vollstreckung oder Sicherung einer privatrechtlichen Forderung eines Gläubigers gegen seinen Schuldner. Davon zu unterscheiden ist der Verwaltungsvollstreckung.

Aufgrund des staatlichen Gewaltmonopols können im Prinzip nur staatliche Vollstreckungsorgane wie Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung durchführen. Mit Ausnahme der zulässigen Selbsthilfe ist die rechtswidrige Zwangsvollstreckung den Gläubigern untersagt und als Rachejustiz generell unzulässig. Das Verbot der unerlaubten Rechtshilfe und der Verweis des Gläubigers auf staatliche Vollstreckungsbehörden entspricht dem Recht des Bürgers auf Rechtshilfe durch den Staat, dem Recht auf Gerechtigkeit. Das Vollstreckungsrecht dient der Verwirklichung dieses Ziels.

Eine eidesstattliche Erklärung, heute allgemein als eidesstattliche Erklärung (abgekürzt „E.V.“ oder „EV“) bezeichnet, ist nach der traditionellen Schreibweise Versicherung an Eides Statt

(a) Eine besondere Erklärung, mit der eine Person versichert, dass eine bestimmte Aussage wahr ist (ein Eid)

(b) ein Beweismittel (Glaubhaftmachung), das in bestimmten Fällen vor einem Gericht zugelassen ist.

In der Umgangssprache wird die EV häufig als Synonym für das im deutschen Recht vorgesehene Verfahren der Zwangsvollstreckung verwendet, das ursprünglich als Offenbarungseid und seit dem 1. Januar 2013 als Vermögenserklärung bezeichnet wurde und bei dem sie eine wichtige Rolle spielt.

Bei der Zwangsvollstreckung erhält der Gläubiger Zugriff auf das Vermögen des Schuldners, um es zur Befriedigung seiner Forderung zu verwerten.

Anstelle eines Eides muss eine Erklärung vor einer dazu befugten Behörde abgegeben werden. Andere, als eidesstattliche Erklärungen bezeichnete Erklärungen – wie im politischen Bereich gegenüber den Medien – haben keine besondere rechtliche Relevanz.